Compliance und Geldwäscheabwehr

Banken sind die zentralen Schaltstellen bei Finanztransaktionen. Deshalb sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Die DZ PRIVATBANK beachtet die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regelung.
Hier finden Sie die Informationen zur Politik und den Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Des Weiteren finden Sie die Erklärung zum US Patriot Act und den standardisierten Fragebogen gemäß den Vorgaben der Wolfsberg Gruppe.

Nachfolgend die Informationen zur Politik und den Maßnahmen der
DZ PRIVATBANK S.A. (Registre de Commerce et des Sociétés: Luxembourg No. B 15579), um die Ausnutzung der DZ PRIVATBANK S.A. zu Zwecken der Geldwäsche und zur Finanzierung des Terrorismus zu verhindern:

Die DZ PRIVATBANK S.A. steht unter der Kontrolle durch die Luxemburger
Bankenaufsicht "Commission de Surveillance du Sector Financier" (CSSF). Die durch die CSSF erteilte Banklizenz erlaubt es der DZ PRIVATBANK S.A. Bankdienstleistungen anzubieten. Die Erbringung von Bankdienstleistungen verpflichtet die DZ PRIVATBANK S.A., die Luxemburger Gesetze und Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus einzuhalten.

Die DZ PRIVATBANK S.A. hält die vorgeschriebene Politik und festgelegten Maßnahmen für die Verhinderung von Geldwäsche ein. Diese wurden als Organisationsrichtlinien ausschließlich für den internen Gebrauch hinterlegt. Die Organisationsrichtlinien der DZ PRIVATBANK S.A. beachten die Anforderung der Luxemburger Gesetze und Regelungen zur Verhinderung der Geldwäsche inklusive potentieller Steuerstraftaten und der Finanzierung des Terrorismus. Diese umfassen interne Kontrollen, Maßnahmen und jährliche Trainingskurse für die Angestellten der DZ PRIVATBANK S.A.

Die vorgeschriebene Politik und festgelegten Maßnahmen sind für alle von der DZ PRIVATBANK S.A. durchgeführten Transaktionen, einschließlich der grenzüberschreitenden, verbindlich. Die Einhaltung der in den Organisationsrichtlinien festgelegten Politik und Maßnahmen wird durch eine unabhängige externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft.

Die interne Politik und Maßnahmen beinhalten die jeweils aktuellen Empfehlungen der FATF/GAFI. Luxemburg ist Mitglied der OECD-Organisation FATF/GAFI (Financial Action Task Force on Money Laundering / Groupe d'action financière sur le blanchiment de capitaux). Luxemburg ist ebenfalls Mitglied der Europäischen Union (EU). Luxemburg hat 2015 ein Gesetz zum Gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard, CRS) verabschiedet und jedes meldende Finanzinstitut in Luxemburg meldet an die luxemburgischen Steuerbehörden.

Entsprechend den Organisationsrichtlinien der DZ PRIVATBANK S.A. müssen die wirtschaftlich Begünstigten einer Kapitalgesellschaft in gleicher Weise identifiziert werden, wie es für eine natürliche oder eine juristische Person vorgeschrieben ist. Die Identifikationspflichten gelten für alle Beteiligten/handelnden Personen.

Die Politik und Maßnahmen erfordern die Aufbewahrung der relevanten KYC-Aufzeichnungen. Nach Beendigung der Geschäftsverbindung bewahrt die
DZ PRIVATBANK S.A. die geldwäscherelevanten Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre auf.

Verdächtige Transaktionen sind an die Financial Intelligence Unit (FIU) der
Luxemburger Staatsanwaltschaft zu melden. Die Maßnahmen erfordern bei Durchführung verdächtiger Transaktionen die vorherige Freigabe durch die FIU.

Die DZ PRIVATBANK S.A. stellt keine Korrespondenzbankdienstleistungen zur Verfügung. Die DZ PRIVATBANK S.A. führt keine Kontenverbindungen mit "Shell Banks".

Die Aktionärsstruktur der DZ PRIVATBANK S.A.

Anteil in Prozent, Anteilseigner

  • 91,83%   DZ BANK AG, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank,
                    Frankfurt am Main
  • 8,17%     verteilt auf viele genossenschaftliche Institute
  • 100,00% Gesamt

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich gern mit uns in Verbindung setzen.

DZ PRIVATBANK S.A.
Bereich Compliance/Geldwäsche/Datenschutz/Information Security & Risk
Boîte postale 661
L-2016 Luxemburg
Tel.: +352 44903-5110

Stand: 12/2023

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Nachfolgend die Informationen zur Politik und den Maßnahmen der DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG (CH-Mehrwertsteuernummer 234464), um die Ausnutzung der DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG zu Zwecken der Geldwäsche und zur Finanzierung des Terrorismus zu verhindern:

Die DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG steht unter der Kontrolle der Schweizer Bankenaufsicht (FINMA). Die durch die FINMA erteilte Banklizenz erlaubt es der DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG Bankdienstleistungen anzubieten. Die Erbringung von Bankdienstleistungen verpflichtet die DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, die Schweizer Gesetze und Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus einzuhalten.

Die DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG hält die vorgeschriebene Politik und festgelegten Maßnahmen für die Verhinderung von Geldwäsche ein. Diese wurden als Organisationsrichtlinien ausschließlich für den internen Gebrauch hinterlegt. Die Organisationsrichtlinien der DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG beachten die Anforderung der Schweizer Gesetze und Regelungen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus. Diese umfassen interne Kontrollen, Maßnahmen und jährliche Trainingskurse für die Angestellten der DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG.

Die vorgeschriebene Politik und festgelegten Maßnahmen sind für alle von der DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG durchgeführten Transaktionen, einschließlich der grenzüberschreitenden, verbindlich. Die Einhaltung der in den Organisationsrichtlinien festgelegten Politik und Maßnahmen wird durch eine unabhängige externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft. Die interne Politik und Maßnahmen beinhalten die jeweils aktuellen Empfehlungen der FATF/GAFI. Die Schweiz ist Mitglied der OECD-Organisation FATF/GAFI (Financial Action Task Force on Money Laundering / Groupe d'action financière sur le blanchiment de capitaux).

Entsprechend den Organisationsrichtlinien der DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG müssen die wirtschaftlich Berechtigten einer juristischen Person oder Personenvereinigung in gleicher Weise identifiziert werden, wie es für eine natürliche oder vorgeschrieben ist. Die Identifikationspflichten gelten für alle Beteiligten/handelnden Personen.

Die Politik und Maßnahmen erfordern die Aufbewahrung der relevanten KYC-Aufzeichnungen. Nach Beendigung der Geschäftsverbindung bewahrt die DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG die geldwäscherelevanten Aufzeichnungen mindestens zehn Jahre auf.

Verdächtige Transaktionen sind an die Meldestelle für Geldwäscherei des Bundesamts für Polizei zu melden. Die Maßnahmen erfordern bei Durchführung verdächtiger Transaktionen die vorherige Freigabe durch die Meldestelle.

Die DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG stellt weder Korrespondenzbankdienstleistungen zur Verfügung, noch führt die DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG Kontenverbindungen mit "Shell Banks".

Die Aktionärsstruktur der DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG

Anteil in Prozent Anteilseigner

  • 100,00% DZ PRIVATBANK S.A.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. 

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