Erläuterungen zum Automatischen Informationsaustausch

Der sogenannte „Automatische Informationsaustausch von Finanzkonten“ (Common Reporting Standard) erfolgt gemäß des definierten OECD-Standards zwischen Einzelstaaten. Weltweit über 100 Staaten und Gebiete haben sich wechselseitig über einen Austausch der jeweiligen Finanzbehörden zu steuerrelevanten Kundendaten untereinander verständigt.

Ergänzende Informationen zu den teilnehmenden Staaten erhalten Sie unter:

Dazu trat das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) am 1. Januar 2016 in Kraft. Alle Banken sind demzufolge gesetzlich verpflichtet, ab dem 1. Januar 2016 die steuerliche Ansässigkeit ihrer Kunden festzustellen beziehungsweise eine mögliche steuerliche Ansässigkeit im Ausland zu überprüfen. Dies gilt in bestimmten Konstellationen auch für die beherrschenden Personen von Rechtsträgern.

Sofern Sie als Kunde unseres Hauses nach unseren Informationen steuerlich in einem anderen Staat als Deutschland ansässig sind oder es Indizien gibt, die auf eine steuerliche Ansässigkeit außerhalb Deutschlands hindeuten, sind wir verpflichtet, Ihre Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden.

Der automatische Austausch von Steuerinformationen erfolgt direkt zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten, auf Basis einer jährlichen Berichterstattung und gemeinsamer Melde- und Sorgfaltsstandards. Dabei haben sich die Mitgliedsstaaten verpflichtet, von den in ihrem Gebiet ansässigen Finanzinstituten (Banken, Versicherungsgesellschaften) Informationen über in anderen Vertragsstaaten steuerpflichtige Personen zu erheben und diese den anderen Vertragsstaaten, beispielsweise Deutschland zur Verfügung zu stellen. Dementsprechend werden wir folgende Daten erheben und im Falle einer Meldeverpflichtung an die BZSt übermitteln:

  • Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer/TIN, sowie Geburtsdatum und -ort
  • Kontonummer
  • Depotwerte sowie Kontosaldo
  • gutgeschriebene Gesamtbruttobeträge der Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden und anderer Erträge
  • Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder dem Rückkauf oder der Einlösung von Finanzvermögen, insbesondere Wertpapieren

Diese Meldepflicht gilt ab dem Jahr 2017 jeweils für das zurückliegende Kalenderjahr. Die deutsche Finanzverwaltung leitet ab 2017 die Daten an alle relevanten Staaten weiter, sofern Indizien einer steuerlichen Ansässigkeit vorliegen und mit diesen ein entsprechendes Rechtsabkommen besteht.

Deutschland erhält im Gegenzug Daten über die Konten in Deutschland ansässiger Personen aus diesen teilnehmenden Staaten.

Wir weisen darauf hin, dass die Meldungen im Rahmen des „Automatischen Informationsaustausches“ Sie nicht von Ihren Steuererklärungspflichten gegenüber Ihrer lokalen Steuerbehörde entbinden. Zudem können auf Grund unterschiedlicher Meldevorschriften die im jährlich zugestellten steuerlichen Report enthaltenen Daten Ihrer Konten von den im Rahmen des Informationsaustausches gemeldeten Daten abweichen.

Die DZ PRIVATBANK S.A. ist eine für die Verarbeitung von Daten Verantwortliche im Sinne des luxemburgischen Datenschutzgesetzes. Gemäß Art. 28 des Luxemburger Datenschutzgesetzes können Sie auf Antrag Auskunft über die Sie betreffenden Daten, die an die zuständige Steuerbehörde in Deutschland gemeldet werden, erhalten. Sofern relevante sachliche Fehler (z.B. bei falscher Schreibweise des Namens) aufgetreten sind, können Sie eine Korrektur verlangen.

Die DZ PRIVATBANK S.A. darf generell keine individuelle Beratung in steuerlichen Angelegenheiten durchführen. Zur Klärung steuerlicher Fragestellungen ist gegebenenfalls ein steuerlicher Berater hinzuzuziehen.

Sofern Sie als Kunde unseres Hauses nach unseren Informationen steuerlich in einem anderen Staat als Luxemburg ansässig sind oder es Indizien gibt, die auf eine steuerliche Ansässigkeit außerhalb Luxemburgs hindeuten, sind wir verpflichtet, Ihre Daten an die zuständige luxemburgische Steuerbehörde, die Administration des Contributions Directes, zu melden.

Der automatische Austausch von Steuerinformationen erfolgt direkt zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten, auf Basis einer jährlichen Berichterstattung und gemeinsamer Melde- und Sorgfaltsstandards. Dabei haben sich die Mitgliedsstaaten verpflichtet, von den in ihrem Gebiet ansässigen Finanzinstituten (Banken, Versicherungsgesellschaften) Informationen über in anderen Vertragsstaaten steuerpflichtige Personen zu erheben und diese den anderen Vertragsstaaten, beispielsweise Luxemburg, zur Verfügung zu stellen. Dementsprechend werden wir folgende Daten erheben und im Falle einer Meldeverpflichtung an die luxemburgische Steuerbehörde übermitteln:

  • Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer / TIN, sowie Geburtsdatum und -ort
  • Kontonummer
  • Depotwerte sowie Kontosaldo
  • gutgeschriebene Gesamtbruttobeträge der Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden und anderer Erträge
  • Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung oder dem Rückkauf oder der Einlösung von Finanzvermögen, insbesondere Wertpapieren

Diese Meldepflicht gilt ab dem Jahr 2017 jeweils für das zurückliegende Kalenderjahr. Die luxemburgische Steuerbehörde leitet ab 2017 die Daten an alle relevanten Staaten weiter, sofern Indizien einer steuerlichen Ansässigkeit vorliegen und mit diesen ein entsprechendes Rechtsabkommen besteht.

Luxemburg erhält im Gegenzug Daten über die Konten in Luxemburg ansässiger Personen aus diesen teilnehmenden Staaten.

Wir weisen darauf hin, dass die Meldungen im Rahmen des automatischen Informationsaustausches Sie nicht von Ihren Steuererklärungspflichten gegenüber Ihrer lokalen Steuerbehörde entbinden. Zudem können auf Grund unterschiedlicher Meldevorschriften die im jährlich zugestellten steuerlichen Report enthaltenen Daten Ihrer Konten von den im Rahmen des Informationsaustausches gemeldeten Daten abweichen.

Die DZ PRIVATBANK S.A. ist eine für die Verarbeitung von Daten Verantwortliche im Sinne des luxemburgischen Datenschutzgesetzes. Gemäß Art. 28 des Luxemburger Datenschutzgesetzes können Sie auf Antrag Auskunft über die Sie betreffenden Daten, die an die zuständige Steuerbehörde in Luxemburg gemeldet werden, erhalten. Sofern relevante sachliche Fehler (z.B. bei falscher Schreibweise des Namens) aufgetreten sind, können Sie eine Korrektur verlangen.

Die DZ PRIVATBANK S.A. darf generell keine individuelle Beratung in steuerlichen Angelegenheiten durchführen. Zur Klärung steuerlicher Fragestellungen ist gegebenenfalls ein steuerlicher Berater hinzuzuziehen.

Mit dieser Veröffentlichung möchten wir Sie über die Umsetzung des globalen Standards für den internationalen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen (AIA) gemäß Schweizer Bundesgesetz (AIA-Gesetz) informieren.

Der globale Standard sieht vor, dass Staaten und Territorien, die den AIA untereinander vereinbart haben, gegenseitig Informationen über Finanzkonten austauschen. Nebst der Schweiz haben sich über 100 Staaten, darunter alle wichtigen Finanzzentren, zur Übernahme des Standards bekannt.

Die rechtlichen Grundlagen für den AIA hat die Bundesversammlung im Dezember 2015 genehmigt. Sie sind am 1. Januar 2017 in Kraft getreten.

Die DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG ist als meldendes, schweizerisches Finanzinstitut gemäß den Bestimmungen des AIA-Bundesgesetzes verpflichtet, meldepflichtige Konten zu identifizieren und kundenbezogene Daten an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) weiterzuleiten. Die ESTV wird jährlich mit den Steuerbehörden der teilnehmenden Länder, u.a. alle EU-Staaten, steuerrelevante Kunden- und Finanzdaten austauschen.

Ergänzende Informationen zu den teilnehmenden Staaten erhalten Sie unter:

Sofern Ihr Steuerdomizil nicht in der Schweiz ist oder es Indizien gibt, die auf eine steuerliche Ansässigkeit außerhalb der Schweiz hindeuten und die Schweiz mit den Steuerbehörden des Landes Ihres Steuerdomiziles oder des Indizes einen Informationsaustausch vereinbart hat, erhebt die DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG – analog der gesetzlichen Grundlagen für alle Banken – die folgenden Daten und übermittelt diese der ESTV:

  • Personenbezogene Daten des Kontoinhabers bzw. des wirtschaftlich Berechtigten oder der beherrschenden Person (Name, Adresse, Staat der steuerlichen Ansässigkeit, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum);
  • Finanzdaten des meldepflichtigen Konto und Depots (Kontonummer, Gesamtbruttoertrag von Dividenden, Zinsen, übrigen Einkünften, Gesamtbruttoerlös aus der Veräußerung oder dem Rückkauf von Vermögenswerten und der Gesamtsaldo oder -wert des Kontos per Ende des jeweiligen Kalenderjahres).

Der erste automatische Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden findet voraussichtlich im September 2018 statt und basiert auf den meldepflichtigen Daten des Jahres 2017 und zwar für alle Kunden, die mit Wirkung ab 31. Dezember 2016 bei einer Bank eine Konto-/Depotverbindung unterhalten, resp. unterhalten haben.

Wir möchten darauf hinweisen, dass Ihrerseits eine gesetzliche Verpflichtung besteht, der Bank alle im Sinne des AIA relevanten Informationen mitzuteilen. Eine Unterlassung der Mitteilung der erforderlichen Informationen und Dokumentationen kann dazu führen, dass Ihre persönlichen Daten von der ESTV an weitere Steuerbehörden teilnehmender Staaten unter der Voraussetzung erfolgt, dass die Bank Kenntnisse über allfällige weitere Steuerdomizile hat. Die am AIA teilnehmenden Steuerbehörden dürfen die ausgetauschten Daten ausschließlich für Steuerzwecke verwenden.

Als unser Kunde haben Sie gegenüber der ESTV ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden Daten. Im Nachgang könnten Sie die Behebung von sachlichen Fehlern (z. B. bei falscher Schreibweise) verlangen, sofern diese auf Übermittlungsfehlern beruhen.

Aufgrund unterschiedlicher Meldevorschriften der im jährlich zugestellten steuerlichen Report enthaltenen Daten können diese von den im Rahmen des Informationsaustausches gemeldeten Daten abweichen. Der guten Ordnung halber machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die Meldungen im Rahmen des AIA Sie nicht von Ihren Steuererklärungspflichten gegenüber Ihrer lokalen Steuerbehörde entbinden.

Die DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG ist eine für die Verarbeitung von Daten Verantwortliche im Sinne des schweizerischen Datenschutzgesetzes. Gemäß Art. 8 des Schweizerischen Datenschutzgesetzes können Sie auf Antrag Auskunft über die Sie betreffenden Daten, die an die zuständige Steuerbehörde in der Schweiz gemeldet werden, erhalten. Sofern relevante sachliche Fehler (z.B. bei falscher Schreibweise des Namens) aufgetreten sind, können Sie eine Korrektur verlangen.

Die DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG darf generell keine individuelle Beratung in steuerlichen Angelegenheiten durchführen. Zur Klärung steuerlicher Fragestellungen ist gegebenenfalls ein steuerlicher Berater hinzuzuziehen.