Investor Relations

Auf den folgenden Seiten stehen Ihnen Berichte und Informationen zu unseren Jahresabschlüssen, Vergütung, Capital Requirements Regulation (CRR), den Ratings, der Eigenkapitalquote und dem Debt Issuance Programme zur Verfügung. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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Debt Issuance Programme

Disclaimer

Die Informationen auf dieser und den folgenden Internet-Seiten stellen weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes für die auf diesen Internet-Seiten genannten Schuldverschreibungen dar. Bitte markieren Sie entweder "zutreffend" oder "nicht zutreffend" bezüglich der folgenden Aussage:

Ich befinde mich derzeit nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan. Ich habe keinen dauerhaften Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika und bin auch keine "U.S. Person" gemäß Definition der "Regulation S" des amerikanischen Wertpapiergesetzes "U.S. Securities Act" von 1933 in der jeweils gültigen Fassung.

Die vorstehende Aussage ist:

Debt Issuance Programme

Der Zugang zu den Debt Issuance Seiten, ist leider nur für Personen zugänglich, die der vorangegangenen Aussage zustimmen.

Debt Issuance Programme

Der Zugang zu Dokumenten/Informationen auf den nachfolgenden Internet-Seiten der DZ PRIVATBANK ist für bestimmte Personen oder in einigen Ländern eingeschränkt.

Internet-Seiten für die nachfolgend aufgeführten spezifischen Länder dürfen nur von Personen angesehen werden, deren dauerhafter Wohnsitz/Geschäftssitz in dem jeweiligen Land ist. Die auf den folgenden Internet-Seiten enthaltenen Informationen dürfen nicht in Jurisdiktionen verteilt werden, in denen dies nicht zulässig ist. Die Informationen dürfen insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an "U.S. Persons" verteilt werden. Die auf den folgenden Internet-Seiten genannten Schuldverschreibungen sind und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") registriert; sie dürfen in Ermangelung der Registrierung bzw. Befreiung vom Registrierungserfordernis nach dem Securities Act weder in den Vereinigten Staaten von Amerika noch an "U.S. Persons", für deren Rechnung oder zu deren Gunsten angeboten oder verkauft werden.

Durch die Auswahl eines Landes aus der Liste bestätigen Sie, dass Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz/Geschäftssitz in diesem Land haben. Die DZ PRIVATBANK übernimmt insbesondere keine Verantwortung für die Verbreitung des Inhalts von Internet-Seiten gegenüber natürlichen oder juristischen Personen, die hinsichtlich ihres Heimatlandes falsche Informationen übermitteln.

Stand: 04/2014

Bitte wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz/Geschäftssitz haben

Deutschland

Besucher dieser Internet-Seite und Personen, die in den Besitz des Prospektes, seiner Nachträge oder von Endgültigen Bedingungen (zusammen die "Dokumente") gelangen, müssen sich selbst informieren und etwaige rechtliche Beschränkungen in den jeweiligen Jurisdiktionen in Bezug auf den Zugang zu diesen Dokumenten und den Kauf von Schuldverschreibungen beachten.

Die jeweiligen Dokumente auf dieser Internet-Seite enthalten unter anderem Informationen zu den Ländern, in denen die entsprechenden Schuldverschreibungen jetzt oder zukünftig angeboten bzw. an einer Wertpapierbörse gehandelt werden. Die Dokumente/Informationen stellen per se auch sonst kein Angebot zum Erwerb von Schuldverschreibungen dar.

Investoren sollten beachten, dass die jeweiligen Dokumente nur dann in ihrem Land verfügbar sind, wenn das entsprechende Land im betreffenden Dokument aufgeführt ist.

Um Missverständnissen vorzubeugen weisen wir darauf hin, dass die DZ PRIVATBANK durch Bereitstellung der Dokumente auf dieser Internet-Seite nicht beabsichtigt, diese Dokumente Personen in anderen als den hier aufgeführten Ländern zugänglich zu machen.

Die auf den nachfolgenden Internet-Seiten der DZ PRIVATBANK zur Verfügung gestellten Dokumente/Informationen stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung zum Erwerb der entsprechenden Schuldverschreibungen dar und können ein individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen.

Der Zugang zu Dokumenten/Informationen auf den nachfolgenden Internet-Seiten der DZ PRIVATBANK ist für bestimmte Personen oder in einigen Ländern eingeschränkt.

Bitte wählen Sie das Land, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz/Geschäftssitz haben

Basisprospekt vom 9. Juni 2023 / Base Prospectus dated June 9, 2023

Basisprospekt


Endgültige Bedingungen / Final Terms

XS2681541673
XS2703169214
XS2730791576


Zusammenfassungen / Summaries


Mittels Verweis aufgenommene Informationen / Information incorporated by reference

Geschäftsbericht 2022
Business Report 2022
Geschäftsbericht 2021
Business Report 2021

Basisprospekt vom 10. Juni 2022 / Base Prospectus dated June 10, 2022 

Basisprospekt


Endgültige Bedingungen / Final Terms



Zusammenfassungen / Summaries


Mittels Verweis aufgenommene Informationen / Information incorporated by reference

Geschäftsbericht 2021
Business Report 2021

Geschäftsbericht 2020
Business Report 2020

Basisprospekt vom 11. Juni 2021 / Base Prospectus dated June 11, 2021  

Basisprospekt
Nachtrag vom 02. Juli 2021 / Supplement dated 02 July 2021


Endgültige Bedingungen / Final Terms

XS2407024798
XS2448401591
XS2478013084


Zusammenfassungen / Summaries


Mittels Verweis aufgenommene Informationen / Information incorporated by
reference

Geschäftsbericht 2020
Business Report 2020

Geschäftsbericht 2019
Business Report 2019

Basisprospekt vom 12. Juni 2020 / Base Prospectus dated June 12, 2020 

Basisprospekt


Endgültige Bedingungen / Final Terms

XS2209052179
XS2209052252


Zusammenfassungen / Summaries


Mittels Verweis aufgenommene Informationen / Information incorporated by reference

Geschäftsbericht 2019
Business Report 2019
Geschäftsbericht 2018
Business Report 2018

Debt Issuance Programme

Luxemburg

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Basisprospekt vom 9. Juni 2023 / Base Prospectus dated June 9, 2023

Basisprospekt


Endgültige Bedingungen / Final Terms

XS2681541673
XS2703169214
XS2730791576


Zusammenfassungen / Summaries


Mittels Verweis aufgenommene Informationen / Information incorporated by reference

Geschäftsbericht 2022
Business Report 2022
Geschäftsbericht 2021
Business Report 2021

Basisprospekt vom 10. Juni 2022 / Base Prospectus dated June 10, 2022 

Basisprospekt


Endgültige Bedingungen / Final Terms



Zusammenfassungen / Summaries


Mittels Verweis aufgenommene Informationen / Information incorporated by reference

Geschäftsbericht 2021
Business Report 2021

Geschäftsbericht 2020
Business Report 2020

Basisprospekt vom 11. Juni 2021 / Base Prospectus dated June 11, 2021  

Basisprospekt
Nachtrag vom 02. Juli 2021 / Supplement dated 02 July 2021
 

Endgültige Bedingungen / Final Terms

XS2407024798
XS2448401591
XS2478013084


Zusammenfassungen / Summaries
 


Mittels Verweis aufgenommene Informationen / Information incorporated by
reference

Geschäftsbericht 2020
Business Report 2020

Geschäftsbericht 2019
Business Report 2019

Basisprospekt vom 12. Juni 2020 / Base Prospectus dated June 12, 2020 

Basisprospekt


Endgültige Bedingungen / Final Terms

XS2337324359
XS2334125114
XS2297547262
XS2273169776
XS2209052179
XS2209052252


Zusammenfassungen / Summaries


Mittels Verweis aufgenommene Informationen / Information incorporated by reference

Geschäftsbericht 2019
Business Report 2019
Geschäftsbericht 2018
Business Report 2018

Debt Issuance Programme

Österreich

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Basisprospekt vom 9. Juni 2023 / Base Prospectus dated June 9, 2023

Basisprospekt


Endgültige Bedingungen / Final Terms



Zusammenfassungen / Summaries


Mittels Verweis aufgenommene Informationen / Information incorporated by reference

Geschäftsbericht 2022
Business Report 2022
Geschäftsbericht 2021
Business Report 2021

Basisprospekt vom 10. Juni 2022 / Base Prospectus dated June 10, 2022 

Basisprospekt


Endgültige Bedingungen / Final Terms



Zusammenfassungen / Summaries


Mittels Verweis aufgenommene Informationen / Information incorporated by reference

Geschäftsbericht 2021
Business Report 2021

Geschäftsbericht 2020
Business Report 2020

Basisprospekt vom 11. Juni 2021 / Base Prospectus dated June 11, 2021  

Basisprospekt
Nachtrag vom 02. Juli 2021 / Supplement dated 02 July 2021
 

Endgültige Bedingungen / Final Terms


Zusammenfassungen / Summaries


Mittels Verweis aufgenommene Informationen / Information incorporated by
reference

Geschäftsbericht 2020
Business Report 2020

Geschäftsbericht 2019
Business Report 2019

Basisprospekt vom 12. Juni 2020 / Base Prospectus dated June 12, 2020 

Basisprospekt


Endgültige Bedingungen / Final Terms


Zusammenfassungen / Summaries


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Geschäftsbericht 2019
Business Report 2019
Geschäftsbericht 2018
Business Report 2018

Debt Issuance Programme

 

Der Zugang zu Dokumenten/Informationen auf den nachfolgenden Internet-Seiten der DZ PRIVATBANK ist für bestimmte Personen oder in einigen Ländern eingeschränkt. Die Dokumente/Informationen auf den nachfolgenden Internet-Seiten der DZ PRIVATBANK richten sich ausschließlich an Personen mit dauerhaftem Wohnsitz/Geschäftssitz in den in der nebenstehenden Liste ausdrücklich aufgeführten Ländern. Sie richten sich nicht an Personen mit dauerhaftem Wohnsitz/Geschäftssitz in anderen, in der Liste nicht aufgeführten Ländern. Sie richten sich insbesondere nicht an Personen mit dauerhaftem Wohnsitz/Geschäftssitz in den Vereinigten
Staaten von Amerika, Kanada, Vereinigtes Königreich und Nordirland oder Japan.

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INFORMATION

ÜBER DIE MÖGLICHE VERÖFFENTLICHUNG VON NACHTRÄGEN ZU PROSPEKTEN UND DAS WIDERRUFSRECHT VON ANLEGERN NACH DER VERORDNUNG (EU) 2017/1129 (EU Prospektverordnung)

Wenn ein Emittent oder Finanzintermediär Wertpapiere öffentlich anbietet, muss ein von der zuständigen Aufsichtsbehörde gebilligter Prospekt veröffentlicht werden. Zuständige Aufsichtsbehörde im Fall von Wertpapieren der DZ PRIVATBANK S.A., Strassen, Luxembourg ist die Commission de Surveillance du Secteur Financier im Großherzogtum Luxemburg (CSSF). Die Prospektpflicht besteht auch, wenn Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen werden sollen. Es gelten Ausnahmen, beispielsweise, wenn Wertpapiere mit einer Mindeststückelung von EUR 100.000,- angeboten werden und keine Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt erfolgen soll.

Der Prospekt ist nach seiner Billigung und spätestens mit Beginn des öffentlichen Angebots oder der Zulassung der betreffenden Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen. Dies erfolgt in der Praxis auf der Website des jeweiligen Emittenten. Daneben ist die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) verpflichtet, auf ihrer Website unverzüglich sämtliche Prospekte, die ihr von den zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden übermittelt wurden, einschließlich aller Prospektnachträge, endgültiger Bedingungen und ggf. entsprechender Übersetzungen zu veröffentlichen. 

Solange das öffentliche Angebot noch nicht abgeschlossen oder der Handel an dem geregelten Markt noch nicht eröffnet ist, muss der Prospekt unter bestimmten Voraussetzungen unverzüglich durch einen Nachtrag aktualisiert werden. Dies ist dann erforderlich, wenn ein wichtiger neuer Umstand, eine wesentliche Unrichtigkeit oder eine wesentliche Ungenauigkeit in Bezug auf die Prospektangaben auftreten oder festgestellt werden, die die Bewertung der Wertpapiere beeinflussen können (jeweils ein „nachtragsrelevanter Umstand“).

Ein bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingereichter Nachtrag muss innerhalb von höchstens fünf Arbeitstagen wie der Prospekt durch die zuständige Aufsichtsbehörde gebilligt werden. Er ist wie der Prospekt zu veröffentlichen.

Anleger, die in einem solchen Fall den Erwerb oder die Zeichnung der Wertpapiere bereits vor Veröffentlichung des die Wertpapiere betreffenden Nachtrags zugesagt haben, haben ein Widerrufsrecht. Das heißt, diese Anleger können ihre Zusage innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Veröffentlichung des Nachtrags zurückziehen.

Voraussetzung hierfür ist, dass der nachtragsrelevante Umstand vor dem Ende des öffentlichen Angebots oder – falls früher – der Lieferung der Wertpapiere eingetreten ist oder festgestellt wurde.

Beispiel: Ein Anleger zeichnet während einer Angebotsfrist vom 1. Dezember bis 14. Dezember 2020 eine öffentlich angebotene Anleihe am 4. Dezember. Die Lieferung der Wertpapiere ist zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist vorgesehen. Am 8. Dezember tritt ein nachtragsrelevanter Umstand ein. Dann kann der Anleger seine Zeichnung widerrufen. Dies gilt auch noch nach Ende der Angebotsfrist. Der Nachtrag könnte z. B. am 16. Dezember veröffentlicht werden. Der Anleger könnte dann sein Widerrufsrecht bis zum Ablauf des zweiten Arbeitstages nach dem Tag, an dem der Nachtrag veröffentlicht wurde, also bis zum 18. Dezember, ausüben. Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn die Wertpapiere zwischenzeitlich in seinem Depot gebucht wurden. 

Die Frist für das Widerrufsrecht kann vom Emittenten oder vom Anbieter auch verlängert werden, sie ist im Nachtrag anzugeben.

Die DZ PRIVATBANK S.A. wird Anlegern, die die betreffenden Wertpapiere direkt von der DZ PRIVATBANK S.A. erworben oder gezeichnet haben, erforderlichenfalls bei der Ausübung des Widerrufsrechts behilflich sein.

Für Wertpapiere der DZ PRIVATBANK S.A., die direkt von der DZ PRIVATBANK S.A. erworben oder gezeichnet werden können, wird der Debt Issuance Programme Prospectus und diesbezügliche Nachträge auf der Website der DZ PRIVATBANK S.A. veröffentlicht (https://www.dz-privatbank.com/dzpb/de/investor_relations.html). Für Wertpapiere, die unter dem DZ PRIVATBANK S.A. Debt Issuance Programme zum Handel am geregelten Markt „Bourse de Luxembourg“ der Luxemburger Wertpapierbörse zugelassen oder im Großherzogtum Luxemburg
öffentlich angeboten werden, erfolgt zusätzlich eine Veröffentlichung auf der Website der Luxemburger Wertpapierbörse (www.bourse.lu).

Stand: Juni 2020


INFORMATION

ON THE POSSIBLE PUBLICATION OF SUPPLEMENTS TO PROSPECTUSES AND INVESTORS' RIGHT OF WITHDRAWAL UNDER REGULATION (EU) 2017/1129 (EU Prospectus Regulation)

Where an issuer or financial intermediary offers securities to the public, a prospectus approved by the competent authority shall be published. The competent authority for securities of DZ PRIVATBANK S.A. is the Commission de Surveillance du Secteur Financier in the Grand Duchy of Luxembourg (CSSF). The obligation to publish a prospectus also applies if securities are to be admitted to trading on a regulated market. Exceptions apply, for example, when securities with a denomination per unit of at least EUR 100,000 are offered and no admission to trading on a regulated market is intended.

The prospectus shall be published after its approval and at the latest at the beginning of the offer to the public or the admission to trading of the securities involved on a regulated market. In practice, this is done on the website of the respective issuer. In addition, the European Securities and Markets Authority (ESMA) shall, without undue delay, publish all prospectuses received from the competent national authorities, including any supplements
thereto, final terms and related translations.

As long as the public offer has not yet been closed or trading on the regulated market has not yet begun, the prospectus shall, under certain conditions, be updated without undue delay by a supplement. This is necessary when a significant new factor, material mistake or a material inaccuracy relating to the information included in a
prospectus which may affect the assessment of the securities arises or is noted ("circumstance requiring a supplement").

A supplement submitted to the competent supervisory authority shall be approved by the competent supervisory authority in the same way as the prospectus in a maximum of five working days. It shall be published in the same way as the prospectus.

Investors who, in such a case, have already agreed to purchase or subscribe for the securities prior to publication of the supplement relating to these securities have a right of withdrawal. This means that these investors can
withdraw their acceptance within two working days after the publication of the supplement.

The prerequisite for this is that the circumstance requiring the supplement arose or was noted before the closing of the public offer or - if earlier - the delivery of the securities.

For example: During an offer period from 1 December to 14 December 2019, an investor subscribes for a publicly offered bond on 4 December. Delivery of the securities is expected shortly after the closing of the offer period. On 8 December, a circumstance requiring a supplement arises. In that case, the investor can withdraw his subscription. This also applies after the end of the offer period. The supplement could, for example, be published on 16 December. The investor could then exercise his right of withdrawal until the end of the second working day after the day on which the supplement was published, i.e. until 18 December. This possibility also exists if the
securities have since been delivered to his securities account.   

The period in which investors can exercise their right of withdrawal may also be extended by the issuer or the
offeror. It shall be stated in the supplement.

Where necessary, DZ PRIVATBANK S.A. will assist investors who have directly purchased or subscribed for the
securities concerned from DZ PRIVATBANK S.A. in exercising their right of withdrawal.

For DZ PRIVATBANK S.A. securities that may be purchased or subscribed directly from DZ PRIVATBANK S.A.,
the Debt Issuance Programme Prospectus and related supplements will be published on the website of
DZ PRIVATBANK S.A. (https://www.dz-privatbank.com/investor relations). Securities admitted to trading on the regulated market “Bourse de Luxembourg” of the Luxembourg Stock Exchange or publicly offered in the Grand Duchy of Luxembourg under the DZ PRIVATBANK S.A. Debt Issuance Programme will also be published on the website of the Luxembourg Stock Exchange (www.bourse.lu).

Last revised: June 2020

DZ PRIVATBANK

DZ PRIVATBANK S.A., DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, IPConcept (Luxemburg) S.A., IPConcept (Schweiz) AG

Solvabilitäts-
koeffizient
CSSF
12/2023
CSSF
09/2023
CSSF
06/2023
CSSF
03/2023
CSSF
12/2022
CSSF
09/2022
CSSF
12/2021
Eigenkapi-
talquote
in %
30,02%** 28,87%* 30,70%* 28,37%* 28,54%* 19,05%** 20,69%
Kernkapital-
quote
Tier I
30,01%** 28,87%* 30,70%* 28,36%* 28,53%* 19,04%** 20,69%
harte Kern-
kapital-
quote CET1
23,53%** 22,45%* 23,94%* 22,09%* 22,19%* 19,04%** 20,69%
Leverage
Ratio
4,13%** 4,62%* 4,32%* 4,08%* 4,13%* 3,53%** 5,87%***

* Kapitalerhöhung durch AT1 Anleihe
** Gewinnanrechnung gemäß (EU) 2018/1725
*** Ausnahmeregelung Art. 500b CRR (Durchführungsverordnung 2020/876), Gültigkeit 30. September 2020 bis 27. Juni 2021


DZ PRIVATBANK S.A.

Solvabilitäts-
koeffizient
CSSF
12/2023
CSSF
09/2023
CSSF
06/2023
CSSF
03/2023
CSSF
12/2022
CSSF
09/2022
CSSF
12/2021
Eigenkapi-
talquote
in %
26,85%** 25,60%* 27,17%* 25,93%* 26,43%* 17,58%** 18,82%
Kernkapital-
quote
Tier I
26,84%** 25,60%* 27,17%* 25,92%* 26,42%* 17,58%** 18,81%
harte Kern-
kapital-
quote CET1
21,00%** 19,79%* 21,07%* 20,11%* 20,47%* 17,58%** 18,81%
Leverage
Ratio
4,18%** 4,64%* 4,34%* 4,12%* 4,18%* 3,55%** 5,75%***

* Kapitalerhöhung durch AT1 Anleihe
** Gewinnanrechnung gemäß (EU) 2018/1725
*** Ausnahmeregelung Art. 500b CRR (Durchführungsverordnung 2020/876), Gültigkeit 30. September 2020 bis 27. Juni 2021


DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG

Offenlegung zu den Eigenmitteln und der Liquidität gem. FINMA-Rundschreiben 2016/1, Rz 13

    31.12.2022 31.12.2021
  Anrechenbare Eigenmittel (CHF)    
1 Hartes Kernkapital (CET1) 182.530.908 185.166.392
2 Kernkapital (T1) 182.530.908 185.166.392
3 Gesamtkapital total 182.530.908 185.166.392
  Risikogewichtete Positionen (RWA) (CHF)    
4 RWA 315.897.656 288.893.956
4a Mindesteigenmittel (CHF) 25.271.812 23.111.516
  Risikobasierte Kapitalquoten (in % der RWA)    
5 CET1-Quote (%) 57,78% 64,09%
6 Kernkapitalquote (%) 57,78% 64,09%
7 Gesamtkapitalquote (%) 57,78% 64,09%
  CET1-Pufferanforderungen (in % der RWA)    
8

Eigenmittelpuffer nach Basler Mindeststandards (2,50% ab 2019) (%)

2,50% 2,50%
9 Antizyklischer Puffer (Art. 44a ERV) nach Basler Mindeststandards (%)    
10 Zusätzlicher Eigenmittelpuffer wegen internationaler oder nationaler
Systemrelevanz (%)
   
11 Gesamte Pufferanforderungen nach Basler Mindeststandards in
CET1-Qualität (%)
2,50% 2,50%
12 Verfügbares CET1 zur Deckung der Pufferanforderungen nach Basler Mindeststandards (nach Abzug von CET1 zur Deckung der Mindestanforderungen und ggf. zur Deckung von TLAC-Anforderungen) (%) 49,78% 56,09%
  Kapitalzielquoten nach Anhang 8 ERV (in % der RWA)    
12a Eigenmittelpuffer gemäss Anhang 8 ERV (%) 2,50% 2,50%
12b Antizyklische Puffer (Art. 44 und 44a ERV) (%) 0,00% 0,00%
12c CET1-Zielquote (in %) gemäss Anhang 8 ERV zzgl. antizyklischer
Puffer nach Art. 44 und 44a ERV
7,00% 7,00%
12d T1-Zielquote (in %) gemäss Anhang 8 ERV zzgl. antizyklischer
Puffer nach Art. 44 und 44a ERV
8,50% 8,50%
12e Gesamtkapital-Zielquote (in %) gemäss Anhang 8 ERV zzgl.
antizyklischer Puffer nach Art. 44 und 44a ERV
10,50% 10,50%
  Basel III Leverage Ratio    
13 Gesamtengagement (CHF) 985.652.174 975.921.817
14 Basel III Leverage Ratio (Kernkapital in % des Gesamtengagements) 18,52% 18,97%
  Liquiditätsquote (LCR)    
15 Zähler der LCR: Total der qualitativ hochwertigen, liquiden Aktiven (CHF) im 4. Quartal 439.681.589 414.318.872
15 Zähler der LCR: Total der qualitativ hochwertigen, liquiden Aktiven (CHF) im 3. Quartal 365.316.262 461.311.835
15 Zähler der LCR: Total der qualitativ hochwertigen, liquiden Aktiven (CHF) im 2. Quartal 372.726.658 533.426.748
15 Zähler der LCR: Total der qualitativ hochwertigen, liquiden Aktiven (CHF) im 1. Quartal 381.515.204 463.826.250
16 Nenner der LCR: Total des Nettomittelabflusses (CHF) im 4. Quartal 188.257.534 194.314.194
16 Nenner der LCR: Total des Nettomittelabflusses (CHF) im 3. Quartal 119.788.620 190.579.112
16 Nenner der LCR: Total des Nettomittelabflusses (CHF) im 2. Quartal 166.887.773 204.995.043
16 Nenner der LCR: Total des Nettomittelabflusses (CHF) im 1. Quartal 178.746.346 184.551.894
17 Liquiditätsquote, LCR (in %) im 4. Quartal 233,55% 213,22%
17 Liquiditätsquote, LCR (in %) im 3. Quartal 304,97% 242,06%
17 Liquiditätsquote, LCR (in %) im 2. Quartal 223,34% 260,21%
17 Liquiditätsquote, LCR (in %) im 1. Quartal 213,44% 251,33%
  Liquiditätsquote (NSFR) (in Kraft seit 01.07.2021)    
18 Verfügbare stabile Refinanzierung (in CHF) 701.725.296 693.897.183
19 Erforderliche stabile Refinanzierung (in CHF) 302.826.014 295.915.270
20 Finanzierungsquote, NSFR (in %) 232% 234%

 

Geschäftsberichte

Die Geschäftsberichte der DZ PRIVATBANK S.A. und der DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG finden Sie

Geschäftsberichte der DZ PRIVATBANK
Geschäftsberichte der DZ PRIVATBANK

Angaben zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Auswirkungen (EU 2019/2088)

Stand: August 2023

In der DZ PRIVATBANK orientiert sich die nachhaltige Entwicklung der Geschäftsfelder im Wesentlichen entlang des Geschäftsmodells an den gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen der Europäischen Union und denen der Schweiz. Für die gesellschaftliche Verantwortung bilden die genossenschaftlichen Werte, die Sustainable Development Goals sowie der UN Global Compact die wesentlichen Leitplanken.
Die DZ PRIVATBANK strebt an, den Unternehmenserfolg anhand von ökonomischen, ökologischen sowie sozialen Zielen messbar zu machen. Die Zielsetzungen werden dabei so ausbalanciert, dass Nachhaltigkeit den ökonomischen Erfolg langfristig sicherstellt. Weitere Informationen zu unserer Verantwortung finden Sie auf unserer
Internetseite:

https://www.dz-privatbank.com/dzpb/de/unsere-verantwortung-335.html

Unsere Philosophie stellt das Kundenbedürfnis in den Mittelpunkt. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentprozess kann dabei unter Setzung unterschiedlicher Schwerpunkte abhängig von der jeweiligen Strategie erfolgen.

Wir wollen unserer Verantwortung auch im Wertpapierdienstleistungsgeschäft gerecht werden und haben zu diesem Zweck Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken für unsere Kunden einerseits, aber auch in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Investitionsentscheidungen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung definiert.

Diese Strategien legen wir nachfolgend offen, um hiermit gleichzeitig die Anforderungen der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor (Verordnung EU 2019/2088 – kurz „Offenlegungsverordnung“) zu erfüllen.

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die Finanzportfolioverwaltung, wie sie in der Offenlegungsverordnung definiert ist.

I.    Unsere Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken


Nachhaltigkeitsrisiken umschreiben Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (häufig auch als „ESG-Risiken“ bezeichnet, entsprechend den englischsprachigen Bezeichnungen Environmental, Social, Governance), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage haben könnte.
Im Rahmen unseres nachhaltigen Investmentprozesses beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsentscheidungsprozessen im Rahmen der nachhaltigen Finanzportfolioverwaltung auf verschiedene Weise ein.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene

1.    Produktauswahl
Einen zentralen Aspekt der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken durch die DZ PRIVATBANK bildet die der jeweiligen Portfolioverwaltungstätigkeit vorgelagerte Produktauswahl. Im Rahmen eines etablierten Produktauswahlprozesses wird unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften entschieden, welche Produkte in das Anlageuniversum der DZ PRIVATBANK für die Finanzportfolioverwaltung aufgenommen werden.

2.    Schulungs- und Weiterbildungskonzept
Zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung der DZ PRIVATBANK tragen zudem regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen der Mitarbeiter in der Finanzportfolioverwaltung bei. Das umfassende Schulungs- und Weiterbildungskonzept der DZ PRIVATBANK befähigt diese Mitarbeiter das Anlageuniversum sowie die jeweiligen Anlagestrategien und -produkte zu verstehen und umfassend beurteilen zu können.

3.    Unsere nachhaltigen Anlagestrategien
Unsere nachhaltigen Anlagestrategien, die bei den Investitionsentscheidungsprozessen der DZ PRIVATBANK im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung zum Tragen kommen, sind darauf ausgelegt, unangemessen hohe Nachhaltigkeitsrisiken zu vermeiden.
Soweit im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung der DZ PRIVATBANK Anlagestrategien eingesetzt werden, die ökologische oder soziale Merkmale (oder eine Kombination davon) bewerben und die Erfüllung dieser Merkmale bezwecken (verwaltete Portfolien im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungsverordnung), oder die nachhaltige Investitionen anstreben, d. h. das Ziel verfolgen, mit Blick auf Umweltaspekte und/oder soziale Aspekte nachvollziehbare Wirkungen zu erreichen (verwaltete Portfolien im Sinne des Artikel 9 der Offenlegungsverordnung), berücksichtigt die  DZ PRIVATBANK Nachhaltigkeitsrisiken durch die spezifisch nachhaltige Ausrichtung der betreffenden Anlagestrategien und deren Umsetzung in den verwalteten Portfolien.

4.    Unser Auslagerungsmanagement
Im Rahmen der Investitionsentscheidungen und vorgelagerten Produktauswahlprozesse der DZ PRIVATBANK im Rahmen des nachhaltigen Investmentprozesses bezieht die DZ PRIVATBANK ESG-Daten von den folgenden drei externen Providern: V.E, Part of Moody‘s ESG Solutions, Morningstar und WM-Daten.

5.    Überwachung der organisatorischen Vorkehrungen
Die Einhaltung dieser organisatorischen Vorkehrungen wird von unabhängigen Stellen unseres Hauses (Compliance und Interne Revision) sowie unserer externen Revision regelmäßig bzw. anlassbezogen überwacht bzw. überprüft.

II.    Unsere Strategie zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren


Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt kann je nach zugrundeliegendem Basiswert (beispielsweise der Beteiligung an oder der Investition in ein Unternehmen über Aktien oder Anleihen) zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen, etwa wenn dieses Unternehmen Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt.

Die DZ PRIVATBANK berücksichtigt bei ihren Finanzprodukten, die unter Artikel 8 der Offenlegungsverordnung fallen, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und hat Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit diesen Auswirkungen festgelegt, soweit es in Anbetracht ihrer Größe, der Art und des Umfangs ihrer Tätigkeiten und der Arten der Finanzprodukte, die sie zur Verfügung stellt, angemessen erscheint. Im Rahmen der Umsetzung der getroffenen strategischen Entscheidung berücksichtigt die DZ PRIVATBANK bei ihren Investitionsentscheidungen in den Finanzprodukten, die unter Artikel 8 der Offenlegungsverordnung fallen, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf verschiedene Weise. Bei ihren Finanzprodukten, die unter Art. 6 der Offenlegungsverordnung fallen, findet eine implizite Messung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren anhand der fünf PAI-Hauptgruppen statt, jedoch werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht zur Steuerung der Investitionsentscheidung berücksichtigt.

Die DZ PRIVATBANK hat die strategische Entscheidung getroffen, ihre Investitionsentscheidungen im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategien so zu gestalten, dass unangemessen nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vermieden werden.

a)    Unsere Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren

Die Strategien der DZ PRIVATBANK zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren schließen Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren ein.

Eine systematische und damit umfassende Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren können wir derzeit noch nicht durchführen. Hierfür wäre erforderlich, dass die investierten Unternehmen Daten über ihren ökologischen oder sozialen Fußabdruck und ihrer guten Unternehmensführung in einer standardisierten Form veröffentlichen, damit die Hersteller von Finanzprodukten diese von den Unternehmen beziehen und uns als Finanzmarktteilnehmer als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stellen können. Wir beobachten insofern das wahrscheinlich wachsende Angebot der Anbieter von ESG-Daten.
Die DZ PRIVATBANK nutzt bereits Daten externer ESG-Datenanbieter und beobachtet kontinuierlich den Ausbau der verfügbaren ESG-Daten. Sobald das Angebot an ESG-Daten es zulässt, werden die entsprechenden Prozesse angepasst, um in Zukunft nachteilige Auswirkungen auf Nachhal-tigkeitsfaktoren in Einklang mit RTS-Vorgaben (Regulatory Technical Standards) zu berichten.

b)    Unsere nachhaltigen Anlagestrategien
Unsere nachhaltigen Anlagestrategien, die bei den Investitionsentscheidungsprozessen der DZ PRIVATBANK im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung zum Tragen kommen, sind darauf ausgelegt, unangemessen hohe Nachhaltigkeitsrisiken zu vermeiden.

Soweit im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung der DZ PRIVATBANK nachhaltige Anlagestrategien eingesetzt werden, die ökologische oder soziale Merkmale (oder eine Kombination davon) bewerben und die Erfüllung dieser Merkmale bezwecken (verwaltete Portfolien im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungsverordnung), oder die nachhaltige Investitionen anstreben, d. h. das Ziel verfolgen, mit Blick auf Umweltaspekte und/oder soziale Aspekte nachvollziehbare Wirkungen zu erreichen (verwaltete Portfolien im Sinne des Artikel 9 der Offenlegungsverordnung), berücksichtigt die DZ PRIVATBANK die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auch durch die spezifisch nachhaltige Ausrichtung der betreffenden nachhaltigen Anlagestrategien und deren Umsetzung in den verwalteten Portfolien.

c)    Identifizierte wichtigste nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen
Die DZ PRIVATBANK orientiert sich am UN Global Compact. Als wichtigste nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen wurden von der DZ PRIVATBANK unter anderem Kinderarbeit, schwerwiegende Menschenrechtsverstöße, schwerwiegende Umweltverschmutzungen etc. festgelegt. Wir schließen Unternehmen aus, die gravierend gegen internationale Arbeitsstandards, inklusive Kinderarbeit und Zwangsarbeit, verstoßen und dabei keinen Verbesserungsansatz zeigen. Ferner werden Unternehmen ausgeschlossen, die gegen Menschenrechte, Umweltschutz oder Korruptionsauflagen gravierend verstoßen

III.    Berücksichtigung in der Vergütungspolitik
 

Nach Maßgabe ihrer Vergütungsstrategie orientiert sich die DZ PRIVATBANK bei der Bemessung der Vergütung ihrer Mitarbeiter am langfristigen Erfolg des Unternehmens - hierbei spielen Risikoorientierung und -appetit eine entscheidende Rolle.

In ihrer Funktion als Teilnehmer am deutschen und internationalen Finanzmarkt richtet die DZ PRIVATBANK ihre Vergütungspolitik an der verabschiedeten Nachhaltigkeitsstrategie aus und berücksichtigt die Nachhaltigkeitsrisiken, um tatsächliche oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation des Unternehmens zu verhindern. Entsprechende Ziele fließen für ein angemessenes Management von Nachhaltigkeitsrisiken daher in die Bemessung der variablen Vergütung von Vorständen, Segment-, Sachgebiets- und Abteilungsleitern sowie von Risk Takern ein.

Die Erreichung der gesetzten Nachhaltigkeitsziele sowie die Vermeidung von Nachhaltigkeitsrisiken haben daher auch Einfluss auf Bonus- und Malus-Regelungen im Rahmen der variablen Vergütung. Unter Nachhaltigkeitsaspekten werden quantitative und qualitative Ziele definiert und betrachtet. Dabei wird im Sinne der Bemessung von variablen Vergütungsbestandteilen für Finanzmarktteilnehmer und Finanzmarktberater auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen quantitativen und qualitativen Zielen geachtet, weil auch das positiv auf die Vermeidung von Nachhaltigkeitsrisiken einwirkt.

In der Modellierung und operativen Ausgestaltung der Vergütungssysteme berücksichtigt die DZ PRIVATBANK nicht nur aufsichtsrechtliche, sondern auch ökologische und soziale Gesichtspunkte (z.B. geschlechterneutrale Vergütung). Darüber hinaus sind alle Mitarbeiter durch den Code of Conduct (Verhaltenskodex) der
DZ PRIVATBANK an hohe Verhaltensstandards gebunden und werden insofern auch daran gemessen, ob und in welchem Maße sie Grundwerte und Risikoverhaltensweisen in ihren geschäftlichen Aktivitäten reflektieren.

Die DZ PRIVATBANK als Finanzmarktinstitut hat die regelmäßige Überprüfung, Adjustierung und Gestaltung ihrer Vergütungssysteme prozessual institutionalisiert und betreibt die entsprechenden Prozeduren stets auch unter Beachtung von Nachhaltigkeitsrisiken. Dabei ist es vorrangiges Gestaltungsprinzip, dass die Vergütung der
DZ PRIVATBANK für Mitarbeiter keinerlei Anreize setzt, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen. Das gilt auch und in besonderem Maße für Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der ESG-Taxonomie.

Positiv orientiert sich die Vergütungspolitik der DZ PRIVATBANK im Sinne einer Vergütungspolitik für Finanzmarktteilnehmer und -berater an der Erreichung von Zielen, die auf die langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung hinwirken.

Weitere Information zu unserer Vergütungspolitik finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik Offenlegungsberichte:

https://www.dz-privatbank.com/dzpb/de/investor_relations.html


Erläuterung zur Änderung der „Informationen nach OffenlegungsVO“:

Sämtliche Nachhaltigkeitsbezogenen Angaben entsprechen dem neusten Stand und wurden letztmalig am
3. August 2023 aktualisiert.

Die Änderungen im Vergleich zur Vorversion finden Sie hier.

Erläuterungen zu den in der Vergangenheit erfolgten Änderungen der „Information nach OffenlegungsVO“
können Sie bei uns erfragen. Sprechen Sie hierzu bitte Ihren Kundenberater an.

Angaben zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Auswirkungen (EU 2019/2088)

Stand: Januar 2023

In der DZ PRIVATBANK orientiert sich die nachhaltige Entwicklung der Geschäftsfelder im Wesentlichen entlang des Geschäftsmodells an den gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen der Europäischen Union und denen der Schweiz. Für die gesellschaftliche Verantwortung bilden die genossenschaftlichen Werte, die Sustainable Development Goals sowie der UN Global Compact die wesentlichen Leitplanken.
Die DZ PRIVATBANK strebt an, den Unternehmenserfolg anhand von ökonomischen, ökologischen sowie sozialen Zielen messbar zu machen. Die Zielsetzungen werden dabei so ausbalanciert, dass Nachhaltigkeit den ökonomischen Erfolg langfristig sicherstellt. Weitere Informationen zu unserer Verantwortung finden Sie auf unserer
Internetseite:

https://www.dz-privatbank.com/dzpb/de/unsere-verantwortung-335.html

Unsere Philosophie stellt das Kundenbedürfnis in den Mittelpunkt. Wir wollen unserer Verantwortung auch im Anlagegeschäft gerecht werden und haben zu diesem Zweck Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken für unsere Kunden einerseits, aber auch in Bezug auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Investitionsentscheidungen unserer Kunden festgelegt.

Diese Strategien legen wir nachfolgend offen, um hiermit die Anforderungen der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor (Verordnung EU 2019/2088 – kurz „Offenlegungsverordnung“) zu erfüllen.

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf eine Anlage- bzw. Versicherungsberatung in Finanzprodukten, wie sie in der Offenlegungsverordnung definiert werden. Dazu zählen insbesondere Fondsprodukte und Versicherungsanlageprodukte.  

I.    Unsere Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken


Nachhaltigkeitsrisiken umschreiben Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (häufig auch als „ESG-Risiken“ bezeichnet, entsprechend den englischsprachigen Bezeichnungen Environmental, Social, Governance), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage haben könnte.

Im Rahmen unserer Strategie beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken auf verschiedene Weise ein.

1.    Produktauswahl
Einen zentralen Aspekt der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken durch die DZ PRIVATBANK bildet die der jeweiligen Beratungstätigkeit vorgelagerte Produktauswahl. Im Rahmen eines etablierten Produktauswahlprozesses wird unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften entschieden, welche Finanzprodukte in das Beratungsuniversum der DZ PRIVATBANK aufgenommen werden.

2.    Schulungs- und Weiterbildungskonzept
Zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Anlage- oder Versicherungsberatung der
DZ PRIVATBANK tragen zudem regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen der Berater bei. Das umfassende Schulungs- und Weiterbildungskonzept der DZ PRIVATBANK befähigt die Berater, die jeweiligen Finanzprodukte zu verstehen und umfassend beurteilen zu können.

3.    Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite
Das Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos kann wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage, und damit auch auf die Rendite der Finanzprodukte haben, die Gegenstand unserer Anlage- oder Versicherungsberatung sind. Im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf die Rendite der Finanzprodukte im Sinne der Offenlegungsverordnung werden die Nachhaltigkeitsrisiken als Teil des allgemeinen Preisrisikos betrachtet.

II.    Unsere Strategie zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren


Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt kann je nach zugrundeliegendem Basiswert (beispielsweise der Beteiligung an oder der Investition in ein Unternehmen über Aktien oder Anleihen) zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen, etwa wenn dieses Unternehmen Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt.

Nachhaltigkeitsfaktoren werden durch sogenannte „Indikatoren“ noch genauer definiert. Dies erleichtert die Messbarkeit der nachteiligen Auswirkungen bzw. der erzielten Verbesserungen. Im Bereich „Umwelt“ sind als Indikatoren z. B. Treibhausgasemissionen, Biodiversität und Emissionen in Wasser vorgesehen. Im Bereich „Soziales“ ist ein Indikator z. B. Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen.

Im Rahmen eines etablierten Produktauswahlprozesses wird unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften entschieden, welche Finanzprodukte in das Beratungsuniversum aufgenommen werden. Wir streben an, den Kunden eine breite Palette von Finanzprodukten, die verschiedene Aspekte von Nachhaltigkeit berücksichtigen, zur Verfügung zu stellen.

Wir berücksichtigen im Rahmen unseres Produktauswahlprozesses mögliche wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, PAI) bei den von uns im Rahmen der Anlageberatung empfohlenen Finanzprodukten. Konkret geht es um die Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Dabei nutzt die DZ PRIVATBANK sowohl Daten externer ESG-Datenanbieter als auch von den Produktanbietern auf Basis eines abgestimmten Branchenstandards u. a. zu den PAI bereitgestellte Informationen. Diese Informationen ermöglichen eine Beurteilung, ob PAI durch das jeweils betrachtete Unternehmen bzw. durch den Produktanbieter berücksichtigt werden und falls ja, welche dies konkret sind. Sie ermöglichen jedoch keine quantitative Bewertung des negativen Impacts. Aus diesem Grund findet auch kein Ranking der Finanzprodukte und / oder eine Auswahl anhand quantitativer Indikatoren statt.

Im Rahmen der Anlageberatung fragen wir Sie, ob und wenn ja welche Nachhaltigkeitspräferenzen wir für Sie bei unseren Empfehlungen berücksichtigen sollen. Sofern Sie die Vermeidung von PAI wünschen, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, konkret anzugeben, in welchen Bereichen Sie diese Vermeidung wünschen:

  • Treibhausgas-Emissionen,
  • Biodiversität,
  • Wasser,
  • Abfall,
  • soziale Themen/Arbeitnehmerbelange

Ihre Angaben berücksichtigen wir bei unserer Empfehlung. Sofern wir Ihnen kein Finanzprodukt empfehlen können, das neben weiteren Angaben (wie u. a. Ihrer Risikobereitschaft, Ihrem Anlagehorizont und Ihren finanziellen Verhältnissen) auch den von Ihnen angegebenen Nachhaltigkeitspräferenzen entspricht, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen anzupassen.

Alternativ können wir Ihnen dann ein Finanzprodukt empfehlen, das zwar die von Ihnen ursprünglich gewünschten Nachhaltigkeitspräferenzen (wie z. B. einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit (Umwelt oder Soziales) oder einen wesentlich positiven Beitrag zur Umwelt) nicht erfüllt, aber entsprechend der von Ihnen vorgenommenen Anpassung Ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen eine Vermeidung von PAI berücksichtigt.

Sofern Sie angeben, keine Nachhaltigkeitspräfenzen zu haben, können wir Ihnen Finanzprodukte empfehlen, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen (wie beispielsweise die Vermeidung von PAI) oder nicht. Verbindlich für unsere Empfehlungen sind in diesem Fall ausschließlich Ihre übrigen Kundenangaben.

Die hier beschriebene Art und Weise der Berücksichtigung von wesentlichen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ist in unseren bankinternen (Beratungs-)Prozessen abgebildet. Ihre Einhaltung wird von unabhängigen Stellen unseres Hauses (Compliance und Interne Revision) sowie unserer externen Revision regelmäßig bzw. anlassbezogen überwacht bzw. überprüft.

Wir haben außerdem eine Reihe von Indikatoren als wesentlich für die in der Anlageberatung angebotenen Finanzprodukte (z. B. Aktien, Anleihen, Fonds) festgelegt. Die Finanzprodukte wer-den nur dann in das nachhaltige Beratungsangebot aufgenommen, wenn sie mindestens einen der hier aufgezählten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen:

  • Treibhausgas-Emissionen,
  • Biodiversität,
  • Wasser,
  • Abfall,
  • Soziales und Beschäftigung

Wir überprüfen regelmäßig die Einhaltung der definierten Werte. Hierfür ziehen wir die verpflichtenden Offenlegungen der Unternehmensemittenten/Finanzmarktteilnehmer/Produktlieferanten nach der Offenlegungsverordnung heran. Entsprechen bestimmte Finanzprodukte nicht mehr den von uns definierten Werten, werden diese aus dem Produktangebot entfernt.

III.    Berücksichtigung in der Vergütungspolitik
 

Nach Maßgabe ihrer Vergütungsstrategie orientiert sich die DZ PRIVATBANK bei der Bemessung der Vergütung ihrer Mitarbeiter am langfristigen Erfolg des Unternehmens - hierbei spielen Risikoorientierung und -appetit eine entscheidende Rolle.

In ihrer Funktion als Teilnehmer am deutschen und internationalen Finanzmarkt richtet die DZ PRIVATBANK ihre Vergütungspolitik an der verabschiedeten Nachhaltigkeitsstrategie aus und berücksichtigt die Nachhaltigkeitsrisiken, um tatsächliche oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation des Unternehmens zu verhindern. Entsprechende Ziele fließen für ein angemessenes Management von Nachhaltigkeitsrisiken daher in die Bemessung der variablen Vergütung von Vorständen, Segment-, Sachgebiets- und Abteilungsleitern sowie von Risk Takern ein.

Die Erreichung der gesetzten Nachhaltigkeitsziele sowie die Vermeidung von Nachhaltigkeitsrisiken haben daher auch Einfluss auf Bonus- und Malus-Regelungen im Rahmen der variablen Vergütung. Unter Nachhaltigkeitsaspekten werden quantitative und qualitative Ziele definiert und betrachtet. Dabei wird im Sinne der Bemessung von variablen Vergütungsbestandteilen für Finanzmarktteilnehmer und Finanzmarktberater auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen quantitativen und qualitativen Zielen geachtet, weil auch das positiv auf die Vermeidung von Nachhaltigkeitsrisiken einwirkt.

In der Modellierung und operativen Ausgestaltung der Vergütungssysteme berücksichtigt die DZ PRIVATBANK nicht nur aufsichtsrechtliche, sondern auch ökologische und soziale Gesichtspunkte (z. B. geschlechterneutrale Vergütung). Darüber hinaus sind alle Mitarbeiter durch den Code of Conduct (Verhaltenskodex) der
DZ PRIVATBANK an hohe Verhaltensstandards gebunden und werden insofern auch daran gemessen, ob und in
welchem Maße sie Grundwerte und Risikoverhaltensweisen in ihren geschäftlichen Aktivitäten reflektieren.

Die DZ PRIVATBANK als Finanzmarktinstitut hat die regelmäßige Überprüfung, Adjustierung und Gestaltung ihrer Vergütungssysteme prozessual institutionalisiert und betreibt die entsprechenden Prozeduren stets auch unter Beachtung von Nachhaltigkeitsrisiken. Dabei ist es vorrangiges Gestaltungsprinzip, dass die Vergütung der
DZ PRIVATBANK für Mitarbeiter keinerlei Anreize setzt, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen. Das gilt auch und in besonderem Maße für Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der ESG-Taxonomie.

Positiv orientiert sich die Vergütungspolitik der DZ PRIVATBANK im Sinne einer Vergütungspolitik für Finanzmarktteilnehmer und -berater an der Erreichung von Zielen, die auf die langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung hinwirken.

Weitere Information zu unserer Vergütungspolitik finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik Offenlegungsberichte:

https://www.dz-privatbank.com/dzpb/de/investor_relations.html


Erläuterung zur Änderung der „Informationen nach OffenlegungsVO“:

Sämtliche Nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen entsprechen dem neusten Stand und wurden letztmalig im
Januar 2023 aktualisiert.

Die Änderungen im Vergleich zur Vorversion finden Sie hier.
 
Erläuterungen zu den in der Vergangenheit erfolgten Änderungen der „Information nach OffenlegungsVO“
können Sie bei uns erfragen. Sprechen Sie hierzu bitte Ihren Kundenberater an.

Stand: Juli 2023

Die EU-Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 definiert in Art. 2 Nachhaltigkeitsfaktoren als Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die nachfolgenden Erklärungen zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren basieren auf den Anforderungen der delegierten Verordnung (EU) 2022/1288.

Offenlegungsberichte

Mit Inkrafttreten der Verordnung EU 2019/876 (CRR II) am 27. Juni 2019 wurden die Bestimmungen zur
Offenlegung von Gruppenunternehmen neu gestaltet.

Die DZ PRIVATBANK nimmt die damit verbundenen Befreiungsvorschriften des Artikels 13 Abs. 1 Satz 1 CRR II i.V.m. Artikel 4 Nr. 146 i.V.m. Nr. 147 CRR II f in Anspruch und verzichtet seit dem 31. Dezember 2019 auf die Veröffentlichung eines eigenen Aufsichtsrechtlichen Risikoberichts auf Teilkonzernebene.

Als Unternehmen der DZ BANK Gruppe ist die DZ PRIVATBANK weiterhin Teil der Offenlegung der DZ BANK
Institutsgruppe. Wir verweisen daher an dieser Stelle auf den Aufsichtsrechtlichen Risikobericht der DZ BANK Gruppe: https://www.dzbank.de/content/dzbank_de/de/home/unser_profil/investorrelations/berichte.html

Der Offenlegungsbericht Institutsvergütungsverordnung beruht auf den CSSF Rundschreiben 10/496 und 11/505, der die Banken auffordert ihre Vergütungsgrundsätze im Gesamtzusammenhang zu dokumentieren. Zudem hat die luxemburgische Kammer der Abgeordneten am 23. Juli 2015 einen Gesetzestext verabschiedet (Loi du 23 juillet 2015), der die europäischen Eigenkapitalrichtlinien 4 (CRD IV) in das nationale Recht umsetzt. In diesem Gesetzestext werden regulatorische Anforderungen für die Vergütung in Banken festgelegt.

Offenlegungsberichte zum Download

Ratings der DZ PRIVATBANK

Die DZ PRIVATBANK ist ein Unternehmen der DZ BANK Gruppe und Teil der Genossenschaftlichen FinanzGruppe, die über 800 Volksbanken und Raiffeisenbanken umfasst und, gemessen an der Bilanzsumme, eine der größten privaten Finanzdienstleistungsorganisationen Deutschlands darstellt. Aufgrund der hohen Kohäsion innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe wird von Fitch Ratings und Standard & Poor’s ein sogenanntes Verbundrating vergeben. Im Rahmen des Verbundratings werden die genossenschaftlichen Finanzinstitute in Deutschland konsolidiert betrachtet.

  Standard & Poor's* Fitch Ratings*
Emittentenrating
(Outlook)
A+
(stable)
AA-
(stable)
Short-Term Rating A-1 F1+

* Gemeinsames Rating der Genossenschaftlichen FinanzGruppe