MiFID-Informationen

Die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID (Markets in Financial Instruments Directive, deutsch: Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) regelt und harmonisiert seit Ende 2007 den Wertpapierhandel in ganz Europa.

Um den Anlegerschutz weiter zu verbessern und die Effizienz sowie die Integrität der Finanzmärkte zusätzlich zu erhöhen, hat der europäische Gesetzgeber eine umfassende Überarbeitung des Regelwerks beschlossen (MiFID II). Diese ist Anfang 2018 europaweit in Kraft getreten und wurde durch den jeweiligen nationalen Gesetzgeber entsprechend in nationales Recht umgesetzt.

Einen umfassenden Überblick über die Bank und ihre Dienstleistungen gemäß den wertpapierrechtlichen Vorgaben erhalten Sie in der jeweiligen MiFID Grundlageninformation.

Weitere Informationen zur Ausführung Ihrer Aufträgen, den Ausführungsplätze und Geschäftspartner, mit denen die DZ PRIVATBANK Wertpapiergeschäfte tätigt entnehmen Sie bitte den Downloads des jeweiligen Landes.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


FIDLEG-Informationen

Am 1. Januar 2020 ist das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft
getreten. Die neuen Bestimmungen, die ab Anfang 2022 anzuwenden sind, bezwecken in erster Linie eine weitere Verbesserung des Anlegerschutzes sowie höhere Transparenz bei Finanzdienstleistungen und Finanzinstrumenten. Das FIDLEG trägt damit zur Stärkung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz bei. Außerdem findet eine Angleichung an die
Vorschriften in der EU statt.


Darüber hinaus werden im FIDLEG verschiedene Verhaltenspflichten festgehalten, die insbesondere Informations-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten beinhalten, welche den Kunden eine erhöhte Transparenz gewährleisten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten Dokument "MiFID/FIDLEG Grundlageninformation".